EX-POST-TRANSPARENZ
Veröffentlichung erteilter Aufträge
Rechtsgrundlage: RdErl. d. MW d. StK u. d. übr. Min. v. 4.2.2009 – 24 – 32573/0020
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 € oder 15.000 € bei freihändigen Vergaben, überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ort der Auftragsdurchführung
- Auftragsgegenstand
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)
Die Veröffentlichung hat wahlweise auf der Internetseite des Auftraggebers oder in geeigneten Veröffentlichungsorganen (z.B. regionale oder überregionale Tageszeitungen, Fachzeitschriften) zu erfolgen.
Der Unterhaltungsverband Untere Oste hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Ausschreibungsergebnisse
Ex-Post-Transparenz -> Sanierung Dorffleth in Belum
Ex-Post-Transparenz -> Beschaffung eines Geländewagens
EX-Post-Transparenz -> Bau einer Lagerhalle
Ex-Post-Transparenz -> Bau einer Hackschnitzelheizung
Ex-Post-Transparenz -> Beschaffung eines VW Transporters
Ex-Post-Transparenz -> Beschaffung eines Dreiseitenkippers
Ex-Post-Transparenz -> Grundinstandsetzung Rechenreinigungsanlage SW Hechthausen