Beitrag

Der Beitrag der einzelnen Mitglieder ergibt sich aus dem Verhältnis, der zum Verbandsgebiet gehörenden Flächen. Maßgebend für die Beitragsveranlagung ist der Katasterstand am 1. Januar des Veranlagungsjahres (Klicken Sie hier um die Satzung einzusehen).

Der Beitragssatz für den Unterhaltungsverband Unter Oste wird vom Ausschuss des Verbandes für die beteiligte Fläche jeweils für das laufende Rechnungsjahr festgesetzt.

Die Mitgliedschaft zu den Unterhaltungsverbänden ist durch das Niedersächsische Wassergesetz begründet. 
Alle Flächen, soweit sie zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers II. Ordnung gehören, werden ohne Rücksicht auf Lage, Beschaffenheit oder Nutzungsart gleichmäßig mit Beiträgen belastet.

In den Beitragsabteilungen (ehemalige Wasser- und Bodenverbände) verteilt sich die Beitragslast auf die Mitglieder im Verhältnis der Vorteile, die sie von der Durchführung der Verbandsaufgaben haben.

Die maßgebenden Paragraphen zum Beitragswesen (§ 29 ff.) sind der Satzung zu entnehmen.

INFORMATION ZUM BEITRAGSBESCHEID 2024